Direktantwort: Über die eGründung des Unternehmensserviceportals kannst du nach dem Stand 13.09.2026 ein Einzelunternehmen sowie eine Einpersonen-GmbH oder Einpersonen-FlexCo digital gründen, wenn sämtliche Portal- und Gesetzesvoraussetzungen erfüllt sind. Für mehrere Gesellschafter:innen oder individuell ausgestaltete Gesellschaftsverträge ist dieser standardisierte Weg nicht gedacht. ID Austria, persönliche Voraussetzungen und bei Kapitalgesellschaften der Bankprozess müssen vorab passen.

Den übergeordneten Zusammenhang erklärt der passende Themen-Hub.

„Online“ beschreibt den Verfahrensweg, nicht eine neue Rechtsform. Haftung, Kapital, Gewerbe, Steuer und Sozialversicherung richten sich weiterhin nach der gewählten Struktur und Tätigkeit. Beginne deshalb beim Businessmodell und bei der Rechtsformwahl, nicht beim bequemsten Formular.

Was ist die eGründung über das USP?

Die USP-eGründung ist ein digitaler Prozess für bestimmte standardisierte Gründungskonstellationen. Sie verbindet Identifikation, Eingaben und ausgewählte Meldungen. Das Portal ersetzt jedoch weder die inhaltliche Rechtsformentscheidung noch jede externe Mitwirkung.

Bei einer Kapitalgesellschaft bleiben insbesondere Kapitalaufbringung, Geschäftsführung und Firmenbucheintragung rechtlich entscheidend. Die GmbH entsteht erst mit der Firmenbucheintragung. Für die FlexCo gelten das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz und subsidiär das GmbH-Recht.

Welche Rechtsformen werden unterstützt?

Nach dem geprüften Stand unterstützt der amtliche Weg:

  • Einzelunternehmen;
  • Einpersonen-GmbH;
  • Einpersonen-FlexKapG beziehungsweise FlexCo.

„Einpersonen“ bedeutet, dass nur eine Person die Gesellschaft gründet. Sobald zwei Gründer:innen echte Anteile halten sollen, passt die standardisierte Einpersonen-eGründung nicht. Eine spätere Anteilsübertragung als Umweg kann zusätzliche Form-, Steuer- und Vertragsfragen schaffen und sollte nicht als Ersatz für eine saubere Teamgründung verwendet werden.

OG, KG, GesbR, Mehrpersonen-GmbH und Mehrpersonen-FlexCo sind von diesem speziellen digitalen Standardprozess nicht umfasst. Das bedeutet nicht, dass bei deren Gründung überhaupt keine elektronischen Einreichungen möglich wären. Es bedeutet nur, dass sie nicht als vollständige eGründung in der beschriebenen USP-Konstellation behandelt werden.

Voraussetzungen für die eGründung

Sichere digitale Identität

Du brauchst die vom USP verlangte elektronische Identifikation, nach dem Stand dieses Artikels insbesondere ID Austria. Prüfe Aktivierungsstufe, Zugriff und Signaturmöglichkeit vor dem Start. Eine bloße E-Mail-Adresse reicht nicht.

Einpersonen-Konstellation bei GmbH oder FlexCo

Du musst alleinige:r Gesellschafter:in sein. Die vorgesehene Person übernimmt in der standardisierten Konstellation regelmäßig auch die Geschäftsführung. Beteiligungstreuhand, mehrere wirtschaftlich Beteiligte oder abweichende Rollen sind Warnsignale für eine individuelle Prüfung.

Standardisierbarer Urkundeninhalt

Die gesetzliche Vereinfachung beruht auf einem begrenzten Erklärungsinhalt. Individuelle Regeln zu Vesting, mehreren Anteilsklassen, Zustimmungsvorbehalten, Beirat, Investorenschutz, komplexer Geschäftsführung oder Exit passen nicht ohne Weiteres in ein Standarddokument. § 9 GmbH-Gesetz bildet die gesellschaftsrechtliche Grundlage für die vereinfachte Gründung der Einpersonen-GmbH.

Bankkonto und Kapitalaufbringung

Bei GmbH und FlexCo ist die ordnungsgemäße Kapitalaufbringung nachzuweisen. Der beteiligte Bankprozess ist nicht bloße Zahlungsabwicklung: Identifikation, Kontoeröffnung und Bestätigung müssen mit dem digitalen Verfahren zusammenspielen. Prüfe vorab, ob deine Bank den benötigten Prozess unterstützt und welche Unterlagen sie verlangt.

Zulässige Tätigkeit und persönliche Voraussetzungen

Die eGründung ersetzt keine Gewerbeberechtigung oder berufsrechtliche Zulassung. Kläre vorab, ob die Tätigkeit ein Gewerbe ist, ob ein Befähigungsnachweis nötig ist und ob Ausschlussgründe bestehen. Eine Vorprüfung bietet der Artikel Voraussetzungen für eine Unternehmensgründung.

Ablauf: vom Zugang bis zum operativen Start

1. Businessmodell und Rechtsform klären

Halte Tätigkeit, Risiko, Finanzierung, Team und geplante Beteiligungen fest. Die Einpersonen-GmbH ist nicht allein deshalb passend, weil sie digital verfügbar ist. Vergleiche gegebenenfalls Einzelunternehmen und GmbH sowie den bestehenden Artikel FlexCo versus GmbH.

2. Technische und persönliche Voraussetzungen prüfen

Richte ID Austria ein, prüfe deinen USP-Zugang und gleiche persönliche Daten ab. Bei ausländischem Wohnsitz oder nicht standardmäßiger Identifikation können zusätzliche Hürden entstehen. Verlasse dich nicht darauf, dass ein begonnenes Formular die rechtliche Zulässigkeit bestätigt.

3. Name, Sitz, Anschrift und Tätigkeit vorbereiten

Lege Firmenwortlaut, Sitz, Geschäftsanschrift und Unternehmensgegenstand fest. Der Name muss firmenrechtlich zulässig sein; eine positive Firmenbuchbeurteilung ersetzt keine Markenprüfung. Der Artikel Firmenname wählen in Österreich erklärt die Abgrenzung.

4. Bankprozess durchführen

Für die Kapitalgesellschaft wird ein Konto eröffnet und die gesetzlich erforderliche Einzahlung nachgewiesen. Kapital ist Gesellschaftsvermögen und nicht mit Gründungskosten gleichzusetzen. Details zur Höhe und Einzahlung behandelt der bestehende Artikel GmbH-Stammkapital in Österreich.

5. Daten und Erklärungen im USP vervollständigen

Kontrolliere Schreibweise, Geburtsdaten, Anschrift, Firma, Gegenstand, Kapital und Geschäftsführung sorgfältig. Fehler können zu Rückfragen oder einem Verbesserungsauftrag führen. Speichere die erzeugten Unterlagen und Einreichungsbestätigungen nachvollziehbar.

6. Firmenbuch und weitere Meldungen abwarten

Bei GmbH und FlexCo entsteht die Gesellschaft erst mit der Eintragung. Ein digital abgeschickter Antrag ist noch kein eingetragenes Unternehmen. Das USP erläutert die Firmenbucheintragung von Kapitalgesellschaften und typische Beilagen.

7. Gewerbe, Steuer und SVS abschließen

Welche Schritte noch notwendig sind, hängt von Tätigkeit und Rechtsform ab. Die Firmenbucheintragung ersetzt eine erforderliche Gewerbeanmeldung nicht. Nutze den USP-Gründungsfahrplan für die Schnittstellen zu Finanzamt und Sozialversicherung.

Wann die eGründung gut passt

Der Standardweg kann passen, wenn:

  • du tatsächlich allein gründest;
  • die Eigentums- und Geschäftsführungsstruktur einfach ist;
  • keine Sacheinlagen oder komplexen Nebenvereinbarungen geplant sind;
  • der standardisierte Erklärungsinhalt dein Vorhaben abbildet;
  • Bank- und Identitätsvoraussetzungen erfüllt sind;
  • du verstanden hast, welche Schritte außerhalb des Portals bleiben.

Das ist keine Empfehlung für eine bestimmte Rechtsform. Ein Solo-Startup mit hohem Vertragsrisiko kann eine andere Prüfung benötigen als eine nebenberufliche Testphase. Ebenso kann eine Einpersonen-Kapitalgesellschaft trotz einfacher Eigentümerstruktur individuelle Vertragspunkte brauchen.

Wann du nicht auf Standardisierung setzen solltest

Eine individuell begleitete Gründung ist besonders prüfenswert bei mehreren wirtschaftlich Beteiligten, Treuhand, Sacheinlagen, bereits bestehendem IP, Investor:innen, abweichenden Stimm- oder Gewinnrechten, internationalen Beteiligten, regulierten Tätigkeiten oder geplantem kurzfristigem Anteilstransfer.

Auch ein komplexes Businessmodell kann trotz formal einfacher Einpersonenstruktur individuelle Dokumente brauchen. Die Frage lautet nicht nur „Kann das Portal meinen Antrag annehmen?“, sondern „Bildet die Gründung meine Rechte und Risiken richtig ab?“

Beispiel: Solo-App mit späterer Mitgründerin

David entwickelt allein eine App und möchte als Einpersonen-FlexCo digital gründen. Eine Entwicklerkollegin soll allerdings in zwei Monaten Anteile erhalten, wenn bestimmte Beiträge erbracht sind. Ein Investor verlangt bereits Informations- und Zustimmungsrechte.

Formal startet David allein. Inhaltlich besteht aber keine einfache Einpersonenplanung. Ein Standarddokument könnte die bevorstehende Beteiligung, IP-Zuordnung und Governance unzureichend vorbereiten. Statt die Kollegin nachträglich improvisiert zu beteiligen, sollte David zuerst Cap Table, Vesting, Anteilsklasse und Finanzierung strukturieren. Der digitale Weg bleibt möglicherweise für die Errichtung nutzbar, ist aber nicht automatisch die richtige Gesamtlösung.

Unterlagen und Daten vorbereiten

Halte jedenfalls bereit:

  • gültige Identitäts- und Adressdaten;
  • funktionierende ID Austria und USP-Zugang;
  • Beschreibung der tatsächlichen Tätigkeit;
  • gewünschte Rechtsform;
  • Firmenwortlaut, Sitz und Geschäftsanschrift;
  • Unternehmensgegenstand;
  • Daten der Geschäftsführung;
  • Kapital- und Bankinformationen bei GmbH/FlexCo;
  • erforderliche Gewerbe- oder Befähigungsnachweise;
  • Überblick zu wirtschaftlichem Eigentum und steuerlichen Meldungen.

Die konkrete Portalliste kann sich ändern. Prüfe sie unmittelbar vor Beginn auf der amtlichen eGründungsseite.

Grenzen und Einzelfallprüfung

Digitale Verfügbarkeit ist kein Qualitätsurteil über eine Rechtsform. Das Portal prüft nicht zwangsläufig alle gesellschafts-, steuer-, gewerbe-, aufenthalts- oder markenrechtlichen Risiken deines Vorhabens. Ausländischer Wohnsitz, Sacheinlagen, regulierte Tätigkeit, Treuhand und individuelle Beteiligungsrechte brauchen zusätzliche Prüfung. Auch unterstützte Rechtsformen, technische Voraussetzungen und Bankabläufe können sich ändern. Kontrolliere den aktuellen USP-Stand vor jeder Einreichung.

FAQ

Kann ich eine GmbH vollständig online gründen?

Eine Einpersonen-GmbH kann bei erfüllten gesetzlichen, persönlichen, technischen und bankbezogenen Voraussetzungen über die USP-eGründung errichtet und angemeldet werden. Mehrpersonen- und Sonderkonstellationen sind davon nicht umfasst.

Funktioniert die eGründung für zwei Gründer:innen?

Nicht als standardisierte Einpersonen-GmbH oder Einpersonen-FlexCo. Zwei echte Gesellschafter:innen benötigen eine Mehrpersonengründung mit passendem Gesellschaftsvertrag.

Brauche ich bei der eGründung ein Bankkonto?

Für die Kapitalaufbringung bei Einpersonen-GmbH und Einpersonen-FlexCo ist der vorgesehene Bankprozess relevant. Beim Einzelunternehmen besteht kein gesetzliches Stammkapital; die Kontofrage ist daher anders gelagert.

Ersetzt die eGründung die Gewerbeanmeldung?

Nein. Ob und wie ein Gewerbe anzumelden ist, hängt von Tätigkeit und Rechtsträger ab. Firmenbuch, Gewerbe, Steuer und SVS sind getrennte, wenn auch verbundene Ebenen.

Ist die eGründung ohne rechtliche Beratung immer sinnvoll?

Nein. Bei individuellen Beteiligungs-, IP-, Finanzierungs- oder Governance-Fragen kann Standardisierung wesentliche Punkte offenlassen. Prüfe den Inhalt, nicht nur den Verfahrenskomfort.

Nächster Schritt

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Quellen

*Rechtsstand und Abrufdatum: 13.09.2026. Unterstützte Rechtsformen, ID-Austria-, Bank- und Portalvoraussetzungen vor Veröffentlichung erneut prüfen.*